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Weihnachts-Spende der Neumann & Schmidt GmbH über 2000 EUR

Auch in diesem Jahr unterstützen wir als Ersatz für Weihnachtspräsente wohltätige Organisationen in unserer Nachbarschaft. In diesem Jahr haben wir unseres Augenmerk auf die Tierheime unserer Region gelegt, und unterstützen finanziell:

  1. „Tierschutzverein Korbach u. Umgebung e.V.“

http://www.tierheim-korbach.de

 2. „Tierschutzverein-Frankenberg e.V.“

http://www.tierheim-frankenberg.de

  1. „Tierschutzverein Bad Wildungen u. Umgebung e.V.“

https://www.tierheim-bad-wildungen.de

  1. „Arche KaNaum – Stiftung für Tierschutz“ Bad Arolsen

https://www.arche-kanaum.de

 

 

Aufteilung der Co2 Kosten für Gebäude gemäß Co2KostAufG für Abrechnungszeiträume ab 1.1.2023

Mit Wirkung ab 1.1.2023 ist das Co2KostAufG in Kraft getreten und regelt als Rechtsgrundlage die Aufteilung der Kosten der Co2 Bepreisung zwischen Vermieter und Mieter bei Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dies betrifft aktuell die überwiegende Mehrheit an Gebäuden.

Wir werden in unseren Unterlagen zur Jahresabrechnung 2023 entsprechende Hinweise geben und unsere Kunden natürlich bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit Rat und Tat unterstützen.  

Berücksichtigung des Soforthilfegesetz und der Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas in der Heizkostenabrechnung

Die Berücksichtigung der finanziellen Unterstützung für Erdgas kann auf Kundenwunsch ab sofort in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen werden. Hierbei wird sowohl der Gesamtbetrag in den Brennstoffkosten, als auch der Einzelbetrag je Wohnungsnutzer in den Abrechnungen der einzelnen Parteien dargestellt.

Zusatzinformationen in der Abrechnung (IdA) 2023

Ab 01.12.2022 werden in den von uns erstellten Heizkostenabrechnungen gemäß §6a (3) Heizkostenverordnung zusätzliche Informationen zur Einzelabrechnung enthalten sein.

Dies betrifft neben einer statistischen Verbrauchsanalyse des Wohnungsnutzers mit wittererungsbereinigtem Vorjahresvergleich auch Angaben zum eingesetzten Primärenergieträger sowie enthaltene Steuern und Abgaben.

Die Zusatzinformationen brauchen nicht separat beauftragt zu werden, sondern werden von uns automatisch in den  Abrechnungen berücksichtigt. Die hierfür notwendigen Angaben fragen wir ab Dezember 2022 in den Unterlagen mit ab.

Zusätzlich kann es für unsere Kunden sinnvoll sein, uns bei Fragen oder Unsicherheiten zusätzlich die Brennstoffrechnungen für den Abrechnungszeitraum zu übersenden.

Unser Abrechnungsteam hilft Ihnen selbstverständlich bei der Beantwortung von Fragen und rund um das Thema.

WIR BITTEN UM VERSTÄNDNIS, DASS ES AUFGRUND DER VIELEN NEUERUNGEN UND FRAGEN ZUM THEMA HEIZKOSTENABRECHNUNG, GASPREISBREMSE, Co2 KOSTENUMLAGE UND ZUSATZINFORMATIONEN (IDA) ETWAS LÄNGER MIT DER ABRECHNUNGSERSTELLUNG DAUERN KANN. 

Unser gesamtes Team gibt sein Bestes, alle Ihre Fragen und Anforderungen schnellstmöglich umzusetzen. Wir werden dafür aber auch mehr Zeit als in den früheren Jahren benötigen. Und wir möchten gerne auch weiter gründlich und zuverlässig Ihre Abrechnung erstellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

 

Folgende Abgaben, Zölle und Steuern kommen für die Energieträger in Betracht:

ENERGIETRÄGER STEUERN ABGABEN
leichtes Heizöl Energiesteuer
Mehrwertsteuer
CO2-Abgabe
schweres Heizöl Energiesteuer
Mehrwertsteuer
CO2-Abgabe
Flüssiggas Energiesteuer
Mehrwertsteuer
CO2-Abgabe
Förderabgaben
Konzessionsabgaben
Flüssiggas, Biogen Energiesteuer
Mehrwertsteuer
CO2-Abgabe
Netzentgelt
Konzessionsabgaben
Erdgas L Energiesteuer
Mehrwertsteuer

CO2-Abgabe
Netzentgelt
Konzessionsabgaben Gasspeicherumlage

 

Erdgas H Energiesteuer
Mehrwertsteuer

CO2-Abgabe
Netzentgelt
Konzessionsabgaben Gasspeicherumlage

 

Holz Mehrwertsteuer
Holzhackschnitzel Mehrwertsteuer
Holzpellets Mehrwertsteuer
Strom Stromsteuer
Mehrwertsteuer
KWK-Umlage
Umlage nach §19 StromNEV
Offshore-Netzumlage
Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
Konzessionsabgabe

 

Spenden für Hilfsorganisationen Weihnachten 2022

Wir freuen uns sehr auch zu Weihnachten 2022 wieder drei regionale Hilfsorganisationen finanziell unterstützen zu können.

Das sind die “Kinderkrebshilfe Waldeck-Frankenberg e.V.”, der „Tierschutzverein Korbach und Umgebung e.V.“ sowie „Die Korbacher Tafel e.V.“.

Wir hoffen und wünschen uns sehr, dass wir ein wenig mit unserer Arbeit in der aktuell schwierigen Zeit einen Beitrag und Unterstützung leisten können.

Unterjährige Verbrauchsinformation (monatliche Verbrauchsmitteilung)

Bei Objekten mit fernauslesbaren Messgeräten und der Datenweiterleitung über ein Gateway bieten wir die unterjährige Verbrauchsinformation per e-Mail oder Briefpost als zusätzliche Dienstleistung an. 

Bei Interesse bitten wir nochmals unsere Kunden mit Gateway um Kontaktaufnahme (info(at)neumann-schmidt.de oder telefonsich).

Bitte beachten Sie auch die Informationen in der Anlage zu Nutzer- und Kostenaufstellungen 2021 und 2022.

Spenden für Hilfsorganisationen 2021

Liebe Kunden und Kundinnen,

wir freuen uns sehr, aufgrund unserer positiven Unternehmenssituation auch 2021 wieder drei regionale Hilfsorganisationen finanziell unterstützen zu können.

Das sind die “Kleinen Riesen Nordhessen e.V.”, der Tierschutzverein Korbach und Umgebung e.V. sowie das Hospitz Frankenberg.

Wir hoffen und wünschen uns sehr, dass wir ein wenig die Notlage unserer Nachbarn, Mitmenschen und auch der notleidenden Tiere in unserer Umgebung lindern konnten.

Ihnen einen guten Rutsch und alles Gute für das kommende Jahr.

Ihr Team der Neumann & Schmidt GmbH

Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie (Stand Herbst 2021)

AKTUELLE ÄNDERUNG aufgrund gesetzlicher Vorgaben:

Liebe Kunden und Wohnungsnutzer,

um Ihnen bei unseren Außenterminen bei Servicearbeiten an Messgeräten und Prüfungen/Montagen von Rauchwarnmeldern größtmögliche Sicherheit im Rahmen der Corona-Pandemie zu gewährleisten, haben wir mit großer Sorgfalt folgende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen bei uns eingeführt:

1. Wir führen täglich die Überprüfung von 3G (geimpft, genesen, getestet) bei allen Mitarbeitern durch.

2. In unserem Bürogebäude besteht generelle Maskenpflicht! Dies gilt auch in Einzelbüroräumen, sobald eine Kontaktmöglichkeit besteht. (Eine zweite Person betritt den Raum). Wir haben zusätzlich Raumluftreiniger und Messgeräte für Belüftungszeitpläne eingeführt.

Wichtig: Auch für Besucher in unserem Gebäude gilt die 3G-Regel und Maskenpflicht. Wir bitten um Verständnis, dass unsere Mitarbeiter dies vor Zutritt überprüfen.

3. Kein Kontakt mit Wohnungsnutzern unter 2 Meter – Unsere Mitarbeiter halten den Mindestabstand ein, und bitten bei Bedarf auch die Wohnungsnutzer um Einhaltung. Sofern Wohnungsnutzer dazu nicht bereit sind, betreten wir die Wohnung nicht, bzw. beenden sofort die Arbeiten.

4. Unsere Mitarbeiter tragen medizinische Masken (OP-Masken oder FFP2) während der Objekttermine und desinfizieren vor jedem Termin die Hände.

5. In den Betriebs-PKW verfügen wir über ausreichend Handdesinfektion und Flächenreinigung für Werkzeug und Arbeitsgeräte.

6. Die Warenausgabe für Installationsmaterial an unsere Fachhandwerkskunden erfolgt kontaktlos ausserhalb des Gebäudes.

7. In unserem Bürogebäude sind alle Mitarbeiter mit Einzelbüros, Trennboxen sowie Plexiglas-Trennscheiben in Besprechungsbereichen und umfangreichen Abstands-,Hygiene und Flächendesinfektionsregeln geschützt. Wir beachten die Regeln des Robert-Koch-Instituts für Sicherheit, Abstand und Hygiene am Arbeitsplatz. Es gibt Messgeräte für die Raumluftqualität und daran anknüpfend Belüftungspläne. In den wichtigen Durchgangsbereichen stehen Raumluftreiniger mit HEPA-Filtern.

8. Sofern Sie keine Termine momentan wünschen, werden wir dies natürlich akzeptieren, und den Termin nicht durchführen. Wir werden dies auch vor Ort so kommunizieren. Auf allen Benachrichtigungen weisen wir auf unsere Hygienemaßnahmen hin.

Selbstverständlich setzen wir die gesetzlichen Anforderungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz mit 3G Maßnahmen um, und Überwachen dies täglich.

Wir möchten uns allen die größtmögliche Sicherheit zu bieten, und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr Team der Neumann & Schmidt GmbH

Online Zählerstandsabfrage Messgeräte (Portal Messgeräte-Fernauslesung)

Unser eigenentwickeltes Portal für die Online-Bereitstellung von Zählerständen in der Cloud ist fertig…

In Objekten mit Gateway besteht die Möglichkeit, für jedes Messgerät den aktuellen Zählerstand sowie die letzten 12 Monatsstände abzurufen.

Für uns stand die leichte Bedienbarkeit und der vielseitige Zugriff im Vordergrund. Mit dem Zählerstands-Portal wollen wir die Transparenz erhöhen, und Kunden und Wohnungsnutzern die Möglichkeit geben, Zählerstände selbst zu überprüfen. Das Tool soll unabhängig von komplexeren Verbrauchinformationen einen schnellen und unkomplizierten Zugriff auf Zähler bieten.

Ebenso planen wir das Portal für die Onlineprüfung und Dokumentation der funkfähigen Rauchwarnmelder zu nutzen. So können wir monatlich die Funkprotokolle der Rauchwarnmelder auf Fehlermeldungen abfragen und reagieren.

Für nähere Informationen halten wir unsere Kunden auf dem Laufenden.

 

Spenden der Neumann & Schmidt GmbH für Kinderhilfsorganisationen 2020

Liebe Kunden,

aufgrund der Pandemie haben wir uns 2020 entschlossen, drei Hilfsorganisationen in Nordhessen mit einer Spende zu unterstützen. Wir hoffen, ein wenig zur Linderung der Notlage und Problemsituationen von Kindern beigetragen zu haben.

Das sind die Kleinen Riesen Nordhessen, die Treffpunkt-Kids Korbach und die Treffpunkt-Kids Frankenberg.

www.kleine-riesen-nordhessen.de

www.treffpunkte-waldeck-frankenberg.de/korbach/kindergruppe-kb

www.treffpunkte-waldeck-frankenberg.de/frankenberg/kindergruppe-frankenberg

 

Softwareprojekt .xml Viewer fertig

Unsere erste “Eigenentwicklung” im Softwarebereich ist fertig. Unser S-N Viewer ist in der Lage, Funkprotokolle von Messgeräten im xml-Format auszuwerten und darzustellen.

Dieses Tool wird uns zukünftig die Darstellung, Archivierung und Dokumentation von Funkdaten aus den Messgeräten und Zentralen mit Kunden und intern erleichtern.

Vielen Dank für die technische Umsetzung an das tolle Team aus Frankenberg.

Der erste Messgerätehersteller hat schon “Interesse” für unser Tool gezeigt.

 

Informationsveranstaltung Wohnungswirtschaft mit Referent Axel Müller

Am 12. Juni 2019 fand in unserem Hause eine Informationsveranstaltung für Immobilienverwalter zum Thema Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft und Europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) statt.
Der branchenspezialisierte Unternehmensberater Axel Müller (AM Effizienz GmbH) referierte über die Chancen und Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung für Immobilienverwalter.
In Anbetracht der immer schneller Veränderung des Arbeitsumfelds in der Wohnungswirtschaft und der positiven Resonanz auf unsere Veranstaltung planen für zukünftig regelmäßige Veranstaltungen rund um die Themen Gesetze und Rechtsprechung, EDV+IT und Organisation in der Immobilienverwaltung.
Wir bedanken uns nochmal bei Axel Müller für den informativen Vortrag, und die lebendige Diskussion mit den Teilnehmern.
Server-Virtualisierung und Einführung neue Warenwirtschaft abgeschlossen

Unsere zwei großen IT-Projekte 2018 sind jetzt vollständigen abgeschlossen. Unsere neue, virtualisierte Server-Struktur hat unsere IT sicherer und leistungsfähiger gemacht, und eröffnet uns zukünftig die Performance, auch komplexe Anwendungen und große Datenmengen ohne Einschränkungen zu verarbeiten und speichern.

Parallel haben wir den überfälligen Wechsel in unserer Warenwirtschaft auf eine neues System vollzogen. Unsere Kunden werden es an der geänderten Optik unserer Rechnungen erkennen. Ziel war die bessere Abbildung unserer vielen Varianten von Messgeräten und der zugehöriger Module in Einkauf und Lagerführung, damit auch auch zukünftig mit unserem Lager- und Bestellsystem schnell und zuverlässig den notwendigen Zähler für die Montage und Lieferung bereitstellen können.

Wir setzen damit die bisherige Entwicklung mit immer mehr verschiedenen Zählerausführungen (Funk/Bus, Temperaturfühler-Varianten und Einbauausführungen) in unseren Prozessen um.

An dieser Stelle ein herzlicher Dank an unsere externen IT-Dienstleister, und an unser fleißiges, und bei Stress nicht aus der Ruhe zu bringendes Mitarbeiterteam !!

Europäische Regelung über Messgeräte (MID) löst nationales Eichrecht bei neuen Messgeräten seit 2017 ab

Europäische Regelung (MID) löst nationales Eichrecht bei neuen Messgeräten seit 2017 ab

Die bisherige nationale Rechtslage beim Inverkehrbringen eichpflichtiger Wärme- und Wasserzähler war das Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz). Die Eichung oder Beglaubigung erfolgte durch eine staatliche Eichbehörde oder durch staatlich anerkannte Prüfstellen, eine Kennzeichnung erfolgte über eine Stempelmarke, die das Jahr der Eichung sowie die Eichstelle angab.

Die letzten Übergangsfristen für die Anwendung der europäischen Regelung gegenüber dem nationalen Eichrecht enden 2016.

Es gilt: Europäische Messgeräterichtlinie (MID – Measuring Instruments Directive) Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte.
[Veröffentlicht: Amtsblatt EG Nr. L135 S.1-80, 30.04.2004]

Die Konformitätsbewertung und Kennzeichnung beim Inverkehrbringen ersetzt die bisherige Eichung mit Kennzeichnung (Eichmarke) auf dem Zähler.

MID Kennzeichnung

Des Weiteren ändern sich die Bezeichnungen für Durchflüsse und Nenngrößen sowie Einbau- und Betriebsvorschriften. Weitere Informationen hierzu geben wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Gesundheitsschulung für Mitarbeiter

Gesundheitsschulung für Mitarbeiter der Neumann & Schmidt GmbH

Am 26. Oktober 2017 fand im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz die erste Schulungsveranstaltung in unserem Unternehmen statt.

Ziel der von der AOK Gesundheitskasse unterstützten Veranstaltung ist die Prävention von Unfällen und gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz sowie praktische Umsetzung von Tipps und Ratschlägen zur Ergonomie und Wohlfühlen im beruflichen Umfeld.

Die erste Veranstaltung, die hervorragend von Dozent Thomas Schmidt (Physiotherapeut bei RehaFit Korbach) referiert wurde, befasste sich mit anatomischen Grundlagen und einer Einführung ins Thema u.a. mit Grundlagen des Muskel und Knochenapparats (Wirbelsäule, Bandscheiben…) und den häufigsten Krankheiten im Arbeitsalltag.

Weitere Veranstaltungen werden aufgrund der durchweg positiven Resonanz folgen.

Unser Bürogebäude-Anbau ist fertig !

Geschafft! Seit Oktober 2017 können wir uns räumlich und personell wieder erweitern.

In dem neuen Gebäudeteil mit über 170 m² Nutzfläche befinden sich im Erdgeschoss ein modular teilbarer Konferenz- und Schulungsraum mit Bestuhlung für 20 Personen, sowie ein Sozialbereich und Toiletten. Im Obergeschoss befinden sich Büroräume.

Insgesamt stehen uns ab sofort über 500 m² Büro- und Nutzfläche zur Verfügung. Verbunden sind die jetzt seit 2002 insgesamt 3 Bauabschnitte mit Glasfaserleitungen und bieten insgesamt über 150 Anschlussmöglichkeiten für IT und IP-Telefonie.

Zusammen mit dem seit 2008 eingeführten digitalen Dokumentenmanagement und der 2017 auf Voice-over-IP umgestellten Telefonie haben wir einen neuen Stand bei der Digitalisierung unseres Unternehmens erreicht.

VDI-Richtlinie 2077 Beiblatt 3.3 Solar

Endgültige Fassung der VDI-Richtlinie 2077 Beiblatt 3.3 Solar veröffentlicht

Die endgültige Fassung der VDI-Richtlinie 2077 Blatt 3.3 zur Berechnung solarer Energieanteile im Rahmen der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ist im August 2016 veröffentlicht worden, und gilt als anerkannte Regeln der Technik im Sinne der Heizkostenverordnung.

Inhalt ist u.a. die Berechnung des solaren Energiebeitrags bei multienergetischen Anlagen.